Sozialpädagogisch begleitende Wohnhilfen (SBW) sind ein für den Einzelfall organisiertes Angebot der Sozialhilfe, gem. § 72 BSHG. Es realisiert eine individuelle, dem Bedarf entsprechende Hilfe, die flexibel den Entwicklungen und Entscheidungen der Klienten und der anderen Beteiligten angepaßt wird. Die sozialpädagogische Begleitung zielt auf ein kurz- oder mittelfristiges Hilfeangebot, setzt auf die Stärkung vorhandener Ressourcen und bindet das Lebensumfeld der zu Betreuenden mit ein.
Die Sozialpädagogisch begleitenden Wohnhilfen im Rahmen der Sozialhilfe umfassen eine institutionelle Hilfe wie die Begleitung, die Unterstützung und Anleitung beim Sichern der Wohnung oder auch bei der Wohnungssuche, Mieten der Wohnung, Durchführung und Beendigung der Hilfe. Folgende Hilfen können angeboten werden:
- Planung der Sozialpädagogischen begleitenden Wohnhilfe in der (neuen) Wohnung, die alle Fragen und Bereiche der Zusammenarbeit regelt
- Bereitstellung der Betreuungszeit
- Gestaltung der Wohnsituation, Abschluß einer Nutzungsvereinbarung und/oder Mietvereinbarung
- Gestaltung des Alltags und Organisation des Haushaltes
- Unterstützung in finanziellen Fragen und bei der Sicherstellung sozialrechtlicher Ansprüche
- Unterstützung und Anleitung im Umgang mit Behörden, Vermietern, Nachbarn
- Klientenbezogene Verwaltungsleistungen
- Berufliche Integration
- Gegebenenfalls Unterstützung bei der Gestaltung der Freizeit und der sozialen Kontakte
In der Regel, doch abhängig vom Hilfebedarf wird die Wohnung vom Klienten angemietet, ggf. vom Sozialwerk, so dass dem Vermieter ein Höchstmaß an Sicherheit gegeben werden kann. Betreut werden Klienten aus dem Stadtgebiet.
Weitere Informationen (als pdf):
Leistungsbeschreibung SBW
Kennzahlenberichte I/2005, II/2005
Kennzahlenberichte I/2006, II/2006
Kennzahlenbericht I/2007





